AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 03.07.2008
Diese AGB sind jeweils nur in der aktuellen, von uns veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangenen Versionen oder ggf. Übersetzungen verlieren mit Erscheinen der überarbeiteten Ver20sion ihre Gültigkeit. Mit der Aufgabe einer Bestellung oder eines Auftrages bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert nachfolgende Konditionen.
§ 1
Die Fa. ILF Service LTD ist keine Leasinggesellschaft, Bank, kreditgewährendes Unternehmen, Kreditvermittler oder ähnliches. Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes oder EU-Geldgesetzes. Die Aktivitäten der Fa. ILF Service LTD beschränken sich auf die Vermittlung von gewerblichen Leasingverträgen ohne Schufa und ohne Bankauskunft unserer Partner.
§ 2
Die Fa. ILF Service LTD übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Leasingnehmer / Auftraggeber und dem jeweiligen Leasinggeber entstehen könnten. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer/Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB und die im Leasingvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leasinggebers.
§ 3
Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern werden ausschließlich für Zwecke der Antragserstellung und Auftragsdurchführung sowie zur Weiterleitung an die jeweiligen Leasinggesellschaften erhoben und gespeichert. Interessenten, die Ihre persönlichen Daten mit Hilfe eines unserer eMail-Formulare an uns übermitteln, erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten an die jeweiligen Leasinggesellschaften weitergeleitet werden dürfen, um eine vorläufige Leasingzusage mit den jeweiligen Leasinggesellschaften abzuklären, damit nach einer eventuellen schriftlichen Auftragserteilung durch den jeweiligen Interessenten eine möglichst kurze Reaktionszeit gewährleistet ist. Die Interessenten erklären sich, bis auf Widerruf, mit der Speicherung Ihrer eMail-Adressen für Werbezwecke von ILF Service LTD oder deren Partnernetzwerke (Mailings, Newsletter usw.) ausdrücklich einvertstanden. Ein Widerruf muss schriftlich (per Post oder Telefax) an die ILF Service LTD erfolgen.
§ 4
Aufträge und Vermittlungsvereinbarungen werden falls erforderlich gesondert schriftlich geregelt und fixiert.
§ 5
Bei den auf den Internetseiten der Fa. ILF Service LTD angebotenen Fahrzeugen handelt es sich um Leasingrückläufer / Bestandsfahrzeuge von Fremdfirmen. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt die Fa. ILF Service LTD keine Haftung für die Richtigkeit der Fahrzeugangaben, dies gilt insbesondere für Preise, Zustand und Sonderausstattung. Bei diesen Fahrzeugen ist der Zwischenverkauf vorbehalten.
§ 6
Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Belegbarkeit der in seiner Selbstauskunft gemachten Angaben, insbesondere die Angaben seines monatlichen Nettoeinkommens, die zur Vermittlung eines Leasingvertrages ohne Schufa und ohne Bankauskunft erforderlich sind. Monatliches Nettoeinkommen bedeutet Jahresgewinn nach Abzug aller Steuern geteilt durch 12.
§ 7
Dem Auftraggeber stehen fünf verschiedene Leasingtarife zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um die Tarife
- LSZ10pro,
- LSZ25pro,
- LSZ35pro,
- LSZ40pro und
- LSZ45pro.
Die Tarife unterscheiden sich in erster Linie durch die Leasingsonderzahlung. Die im Tarif aufgeführte Zahl ist hierbei bezeichnend für die Höhe in Prozent (z. B. LSZ10pro = 10% Leasingsonderzahlung usw.). Bei gebrauchten PKW´s die älter als sechzig Monate sind, ist zwingend der Tarif LSZ35pro oder der Tarif LSZ45pro erforderlich. Bei Fahrzeugen mit einem Fahrzeugpreis über fünfzigtausend €uro ist mindestens der Tarif LSZ35pro erforderlich. Der Tarif LSZ10pro ist nur dann möglich, wenn ein Gebrauchtwagen angeschafft wird, dessen vom Leasingnehmer mit dem Verkäufer ausgehandelter Anschaffungspreis 15% unterhalb des Händlerverkaufswertes liegt oder bei Neufahrzeugen ein Rabatt ausgehandelt wurde, der mindestens 15% unterhalb des vom Hersteller vorgegebenen unverbindlichen Richtpreises liegt. Die 15% die ein Gebrauchtwagen preiswerter ist als der Händlerverkaufswert nach Gutachten und die 15% Rabatt bei einem Neuwagen, werden beim Tarif LSZ10pro quasi als Absicherung der Leasinggesellschaft behandelt, so dass im Ergebnis vom Leasingnehmer selbst nur noch 10% Leasingsonderzahlung vom vertraglich vereinbarten Anschaffungspreis zu zahlen sind, um für die Leasinggesellschaft eine Absicherung zu erreichen, die ansonsten bei einer Leasingsonderzahlung von mindestens 25% gegeben wäre. Bitte tätigen Sie vor Klärung sämtlicher für die Leasingabwicklung nötigen Voraussetzungen keine verbindliche Bestellung sondern nur eine Reservierung unter Vorbehalt der Leasingabwicklung. Bei Wahl des Tarifs LSZ10pro achten Sie bitte bei der Fahrzeugauswahl genauestens darauf, dass die Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Tarifes vorliegen. Andernfalls beauftragen Sie bitte uns schriftlich zu versuchen ein derartiges Fahzeug zu diesen Konditionen zu besorgen. Bei Taxis, Mietwagen, Kurierfahrzeugen, Kurierunternehmen und Kleintransportern, sowie bei allen Sale und Leas back Fällen kann kein Tarif gewährt werden, der nicht mindestens eine Mietsonderzahlung in Höhe von 35% (LSZ35pro) des Anschaffungspreises zum Gegenstand hat. Für Transporter bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht ist mindestens der Tarif LSZ35pro, für LKW´s bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht ist mindestens der Tarif LSZ40pro erforderlich. Zur Verdeutlichung sind hier nochmals die einzelnen Tarife aufgeführt: LSZ10pro (Leasingsonderzahlung 10%, monatliche Leasingrate 3,625%, Andienungsbetrag/Restwert 26%); LSZ25pro (Leasingsondezahlung 25%, monatliche Leasingrate 3,125%, Andienungsbetrag/Restwert 29%); LSZ35pro für PKW (Leasingsonderzahlung 35%, monatliche Leasingrate 2,7917%, Andienungsbetrag/Restwert 26%); LSZ35pro für Transporter bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht (Leasingsonderzahlung 35%, monatliche Leasingrate 3,125%, Andienungsbetrag/Restwert 16%); LSZ45pro für Transporter bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht (Leasingsonderzahlung 45%, monatliche Leasingrate 2,7917%, Andienungsbetrag/Restwert 19%) LSZ40pro für PKW (Leasingsonderzahlung 40%, monatliche Leasingrate 2,625%, Andienungsbetrag/Restwert 26%); LSZ40pro für LKW bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht (Leasingsonderzahlung 40%, monatliche Leasingrate 3,125%, Andienungsbetrag/Restwert 11%); LSZ45pro (Leasingsonderzahlung 45%, monatliche Leasingrate 2,2917%, Andienungsbetrag/Restwert 31%). Die Leasingsonderzahlung ist bei allen o. a. Tarifen zwingend an die jeweilige Leasinggesellschaft zu entrichten. Unverzüglich nach Erhalt der Leasingsonderzahlung, beauftragt die Leasinggesellschaft bei Gebrauchtfahrzeugen einen unabhängigen Gutachter, um den Händlerverkaufswert des Fahrzeuges schätzen zu lassen. Liegt dieser unterhalb des vertraglich vereinbarten Anschaffungspreises, muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen Anschaffungspreis und Händlerverkaufswert als erhöhte Leasingsonderzahlung zuzahlen. Entsprechend reduziert sich dann aber der Andienungsbetrag (kalkulierter Restwert) zum Ablauf des Leasingvertrages. Die Kosten für das Gutachten trägt die Leasinggesellschaft. So genannte Eurofahrzeuge, EU-Reimporte und vergleichbare Fahrzeuge, die üblicherweise am bundesdeutschen Automarkt zu einem niedrigeren Preis als dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis gehandelt werden, können nur zum üblichen Marktwert, nicht aber zu einem höheren angesetzt werden. Im Zweifelsfall ist ein Gutachten - vorzugsweise des TÜV - einzuholen. Der Leasingvertrag wird dann so behandelt, dass der übliche Marktwert entsprechend dem Händlerverkaufswert bei Gebrauchtwagen angesetzt wird und der Vertrag dementsprechend nach den obigen diesbezüglichen Regelungen abzuwickeln ist. Die Kosten für Navigationssysteme, Freisprecheinrichtungen für Telefon, Wartungsverträge, Tuning, sowie Räder und Reifen, die nicht vom Hersteller als Normalbereifung vorgesehen sind, sind vom Leasingnehmer außerhalb des Leasingvertrages zu zahlen.
§ 8
Sofern die Leasinggesellschaft sich damit einverstanden erklärt, dass der Leasingnehmer ein Fahrzeug beim von ihm ausgesuchten Händler in Zahlung gibt und dieses auf die Leasingsonderzahlung angerechnet wird, muss der Leasingnehmer nach Abschluss des Leasingvertrages einen Betrag in Höhe von 250,00 €uro für die Erstellung des Gutachtens gem. §7 an die Leasinggesellschaft bezahlen, bevor diese den Gutachter beauftragt.
§ 9
Die Fa. ILF Service erhält für ihre Vermittlungstätigkeit vom Auftraggeber eine Gebühr i. H. v. drei Prozent des Fahrzeugpreises zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Gebühr ist nach Erteilung der schriftlichen Leasingzusage durch die von uns ausgesuchten Leasinggesellschaft an den Auftragnehmer zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Be- arbeitungsgebühr der jeweiligen Leasinggesellschaft i. H. v. drei Prozent des Fahrzeugpreises zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, wird von der jeweiligen Leasinggesellschaft per Nachnahme mit Versendung der Leasingverträge erhoben. Sofern nach erfolgter schriftlicher Leasingzusage wie vom Auftraggeber in seiner Selbstauskunft beantragt durch das Verschulden von ILF Service LTD und/oder der Leasinggesellschaft mit dem Auftraggeber kein gewerblicher Leasingvertrag zustande kommt, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Die vom Auftraggeber bezahlte Vermittlungsgebühr wird dann umgehend zurückerstattet. Bei einer Ablehnung durch die Leasinggesellschaft entstehen dem Auftraggeber keine Kosten, In allen anderen Fällen ist der Auftraggeber zur Zahlung o. a. Gebühr nach den Grundsätzen culpa in contrahendo verpflichtet.
§ 10
Zahlungen haben ausschließlich in €uro auf die angegebenen Konten zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet werden, dass der Zahler eindeutig erkennbar und der zu bezahlenden Dienstleistung eindeutig zuordenbar ist. Die Fa. ILF Service LTD ist nicht verpflichtet Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß durch- geführt wurden. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks.
§ 11
Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht und der daraus folgenden Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden diese jeweils mit 7 €uro berechnet.
§ 12
Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
§ 13
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist der Sitz der Fa. ILF Service LTD in Bergkamen.
§ 14
Die Inhalte dieser Webseite sind sorgfältig und nach bestem Wissen recherchiert worden. Dennoch hafteten wir nicht für Irrtümer, mit denen die Ausführungen behaftet sein könnten.
hier können Sie die Vertragsbedingungen der Leasinggesellschaft ansehen, bei welcher wir zunächst Ihre Leasinganfrage ohne Schufaeintrag/Auskunft zuerst einreichen werden. Sollten wir von dieser Leasinggesellschaft keine rechtsverbindliche Leasingzusage für Sie erhalten, wohl aber von einer anderen Leasinggesellschaft, dann werden wir Ihnen die Vertragsbedingungen dieser Leasinggesellschaft zusammen mit deren Leasingzusage übersenden.
